Identitätsprinzip

Identitätsprinzip
I. Wissenschaftstheorie:1. Begriff: Gedankliche Konstruktion, mit deren Hilfe aus einem weiteren  Erfahrungsobjekt ein engeres  Erkenntnisobjekt gewonnen werden soll. Das I. hat daher eine Selektionsfunktion. Innerhalb der Betriebswirtschaftslehre kommt ihm (heute in deutlich abgeschwächter Form) Bedeutung zu, wenn das betriebswirtschaftliche Erfahrungsobjekt ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Rentabilität ( Privatwirtschaftslehre) oder der Wirtschaftlichkeit ( Wirtschaftlichkeitsprinzip) betrachtet wird.
- 2. Bedeutung: Wegen der Gefahr, dass auf diese Weise bedeutsame Fragestellungen ausgeklammert werden, wird auf der Notwendigkeit einer Abgrenzung mittels I. in der neueren Betriebswirtschaftslehre kaum mehr beharrt.
II. Kostenrechnung:Maßgebliches  Kostenverteilungsprinzip der  Einzelkostenrechnung. Kosten (bzw. Erlöse, Ausgaben, Einnahmen, Gütereinsatz oder -verbrauch) werden einer Bezugsgröße nur zugerechnet, wenn Bezugsgröße (z.B. die erstellte Leistung) und Kosten (bzw. Erlöse, Ausgaben, Einnahmen, Gütereinsatz oder -verbrauch) auf einen identischen dispositiven Ursprung zurückgeführt werden können, d.h. auf einen identischen Entscheidungszusammenhang. Leistungsentstehung und Güterverbrauch (einschließlich der Inanspruchnahme der Potenzialfaktoren) sind die gekoppelten positiven und negativen Wirkungen des technischen Kausalprozesses (kombinierter Einsatz aller benötigten Mittel unter spezifischen Ablaufbedingungen), dessen man sich bedient, um das angestrebte Ziel der Entstehung der gewollten Leistung zu erreichen. Das I. ist auf naturwissenschaftliche und technische Vorgänge (z.B. Einsatz-/Ausbringungsbeziehungen) sowie auf Verträge und rechtliche Vorschriften und damit auf die Zurechnung von Erlösen und Ausgaben bzw. Zahlungen anwendbar. Werden bei der Anwendung des I. Reihenfolge und Zeitpunkte der Entscheidungen sowie dabei festgelegte Rangfolgen und Realisationsstadien berücksichtigt, kann eine andere, von der im Fall der statischen Betrachtung abweichende Beurteilung der Zurechenbarkeit die Folge sein.
III. Bilanzierung: Bilanzidentität.

Lexikon der Economics. 2013.

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